Hausordnung
Wir wollen Ihnen den Besuch des Humboldt Forums so angenehm wie möglich gestalten. Dazu hat die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss folgende Hausordnung veröffentlich, die für alle Besucher*innen des Hauses gilt.
Präambel
Die Hausordnung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (im Folgenden „Stiftung“) dient dazu, den Besuch des Humboldt Forums im Berliner Schloss so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Hausordnung ist für alle Besucher und Besucherinnen, Gäste und sonstige Nutzer und Nutzerinnen etc. des Humboldt Forums im Berliner Schloss verbindlich. Mit dem Betreten des Humboldt Forums im Berliner Schloss erkennen Sie die Regelungen der Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der im Humboldt Forum beteiligten Akteure (Stiftung, Humboldt Universität zu Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Stadtmuseum Berlin), Pächter und andere von der Stiftung und den Akteuren beauftragen Personen (Dienstleister, Mitwirkende, etc.) gilt sie mit der Maßgabe, dass diese ihre Aufgaben im Humboldt Forum ordnungsgemäß wahrnehmen können.
I. Geltungsbereich
Die Regelungen der Hausordnung gelten auf dem gesamten Grundstück der Stiftung.
II. Öffnungszeiten
Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen.
III. Verhaltensgrundregeln
Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Grundstück, Gebäude und Grünflächen sind stets sorgsam zu behandeln. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist die Nachtruhe zu beachten.
Das Versperren von Flucht- und Rettungswegen, der Missbrauch- und/oder die Manipulation, die Beseitigung und das Versperren aller Vorrichtungen zur Unfallverhütung, des Brandschutzes sowie der Sicherheitstechnik ist untersagt.
Es ist grundsätzlich gestattet, auf dem Grundstück der Stiftung Außen- und Innenaufnahmen des Humboldt Forums im Berliner Schloss zu privaten Zwecken anzufertigen. Auf den Ausstellungsflächen dürfen Aufnahmen nur ohne Blitz und ohne weitere technische Hilfsmittel (Stative, Selfie-Sticks,
Beleuchtungsmittel etc.) angefertigt werden. Unter Umständen kann das Anfertigen von Aufnahmen untersagt werden. Entsprechende Hinweisschilder oder Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals sind zu beachten. Das Anfertigen von Aufnahmen zu kommerziellen- oder zu Pressezwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier .
Informationen zur Nutzung von Bildern, Audio-Files und Videos, die von der Stiftung zur Verfügung gestellt werden, im Rahmen der tagesaktuellen Berichterstattung finden Sie hier.
Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Tätigkeit der Stiftung und der anderen drei am Humboldt Forum beteiligten Akteure (Humboldt-Universität zu Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Stadtmuseum Berlin) und die Nutzung des Humboldt Forums durch andere Besucherinnen und Besucher zu stören, sind untersagt. Das gilt insbesondere für rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, antisemitische sowie andere strafbewehrte Verhaltensweisen und Äußerungen und das Tragen von Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole aufweist, die gegen Strafgesetze verstoßen. Gleiches gilt für das Verteilen von Flugblättern und vergleichbaren Materialien, deren Inhalt gegen Strafgesetze verstößt.
Das Entfalten von Spruchbändern und Transparenten ist untersagt.
Besuchern und Besucherinnen ist es untersagt, außerhalb der mit dem Ausschank betrauten gastronomischen Betriebe Alkohol zu konsumieren. Übermäßiger Alkoholkonsum, welcher zur Störung des Hausfriedens führt oder im weiteren Sinne eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt, ist untersagt. Auf den Innenflächen des Humboldt Forums im Berliner Schloss gilt ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen auf dem Schlüterhof, dem Schlossforum sowie den übrigen Außenflächen ist gestattet. Der Konsum von Cannabis ist verboten.
Auf den Außenflächen des Humboldt Forums im Berliner Schloss ist das Mitführen von Hunden gestattet. Auf den Innenflächen dürfen nur ausgebildete Assistenzhunde mitgeführt werden. Hunde sind stets an der Leine zu führen.
Das Mitführen oder Benutzen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie das Mitführen von sperrigen Gegenständen wie z. B. Leitern, Kisten, Fahnen- oder Transparentstangen ist untersagt.
Das Mitführen oder Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Wunderkerzen und Feuerwerkskörper und das Verursachen von Brandgefahren ist untersagt.
Jedwede Form der Sondernutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung. Unter Sondernutzung fällt das Anbieten und der Verkauf von Gütern (z. B. Verkauf von Souvenirs) oder Dienstleistungen (z. B. musikalische oder performative Darbietungen aller Art) sowie die Auslage von Werbe- und Informationsmaterialien und das Durchführen von Spendenaktionen. Das Anbieten von Wett- und Glücksspielen ist verboten.
IV. Besondere Verhaltensregeln für Ausstellungsflächen
Die Begegnung mit empfindlichen Kunst- und Kulturgütern erfordert besondere Vorsicht und Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigung. Angemessenes und umsichtiges Verhalten gebietet nicht nur der Schutz der Ausstellungsobjekte, sondern auch die Rücksicht auf andere Besucher und Besucherinnen.
Demonstrationen, Kundgebungen und das Verteilen von Materialien jeder Art sind auf den zu Ausstellungszwecken gewidmeten Flächen untersagt.
Das Berühren der Exponate ist verboten. Exponate, bei denen das Berühren erlaubt ist, sind gekennzeichnet. Das Anlehnen an Vitrinen und Wände ist nicht gestattet.
Mobiltelefone sind auf „lautlos“ zu stellen und Telefonate sind möglichst zu vermeiden.
Es ist nicht gestattet, in den Ausstellungsräumen zu essen oder zu trinken. Ausgenommen ist die Versorgung von Babys.
Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren ist der Besuch der Ausstellungsflächen des Humboldt Forums im Berliner Schloss nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson gestattet.
Aufsichtspflichtige haben darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet wird und Rücksicht auf die anderen Besucher und Besucherinnen genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet. Kinder dürfen nicht auf dem Rücken oder auf den Schultern getragen werden. Bitte nutzen Sie zum Wickeln die ausgeschilderten Wickelräume.
Außenbekleidung sowie nasse Oberbekleidung dürfen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht in die Ausstellung mitgenommen werden. Entsprechenden Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Mäntel, Jacken und Umhänge dürfen nicht über den Arm durch die Ausstellungen getragen werden. Pullover oder Strickjacken dürfen lose mitgeführt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass mit den Kleidungsstücken keine Ausstellungsobjekte berührt werden.
Sperrige oder scharfkantige Gegenstände (z. B. Akten- und Fotokoffer, Stative, Schirme) sowie Rucksäcke und Taschen (größer als 30 x 20 x 10 cm) müssen an der Garderobe abgegeben oder in Schließfächern aufbewahrt werden. Für Taschen, Rucksäcke und Koffer sind die Aufbewahrungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Gepäckstücke, die größer als das Kabinengepäck bei Flugreisen sind, können im Haus nicht entgegengenommen werden. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
Aus konservatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ist das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen, wie z. B. Regenschirmen, Nordic Walking Stöcken etc. nicht erlaubt.
Ausgenommen ist die Verwendung einer medizinisch begründeten Mobilitätshilfe.
Kinderwagen und Mobilitätshilfen können Kunstwerke gefährden. Für den Besuch der Ausstellungen sind ggf. die vom Haus zur Verfügung gestellten Wagen, Rollstühle oder Gehhilfen zu nutzen.
Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Auslösen eines Fehlalarms tragen die dafür verantwortlichen Besucher und Besucherinnen die entstehenden Kosten.
V. Verhaltensregeln für Außenflächen
Auf den Außenflächen des Humboldt Forums im Berliner Schloss gelten darüber hinaus noch folgende Verhaltensregeln.
Die Benutzung von Fahrrädern, Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards, Elektrorollern, Rollern und Ähnlichem ist nicht gestattet. Fahrräder dürfen auf den Außenflächen sowie dem Schlüterhof und der Passage (geschoben) mitgeführt werden. Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Rollern und Ähnlichem ist außer an den dafür vorgesehenen Ständern und Flächen im Außenbereich untersagt.
Das Besprühen, Bemalen, Beschriften, Verschmutzen, Beschädigen oder Missbrauchen von baulichen Innen- und Außenanlagen, Ausstattungsgegenständen, Informationsstelen und digitalen Geräten ist verboten. Als Verschmutzen gilt auch das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Sanitäranlagen.
Der Konsum, die Verbreitung, die Zubereitung, die Verwahrung und das Anpreisen jedweder nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
Betteln und Hausieren ist untersagt.
Das Übernachten und das dauerhafte Verweilen auf dem Grundstück, in Durch- und Zugangsbereichen, sowie Treppenauf- und -abgängen ist nicht gestattet.
Die Entsorgung von Müll außer in den dafür vorgesehenen Entsorgungsbehältnissen ist untersagt.
Das Abspielen von Musik oder sonstiger elektronisch-akustischer Tonwiedergabe durch Mobiltelefone, externe Boxen sowie alle weiteren in Frage kommenden Klanggeräte ist untersagt. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung der Medienguides mit Kopfhörern oder die Nutzung der Medienguide-Web-App mit dem eigenen Smartphone.
Der Gebrauch und Einsatz von Drohnen und Laserpointern ist untersagt.
VI. Fundsachen
Fundsachen werden für die Dauer von vier Wochen beim Besucherservice hinterlegt. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf dieser Frist dem Zentralen Fundbüro Berlin übergeben.
Sogenannte Bagatellfunde (Gebrauchswert unter 10 €) werden vom Zentralen Fundbüro nicht angenommen und von uns nach Ablauf der Frist entsorgt.
Informationen zu allen Fundsachen erhalten Sie am Info-Counter im Foyer oder unter [email protected].
VII. Videoüberwachung
Das Humboldt Forum im Berliner Schloss wird videoüberwacht. Auf die Videoüberwachung wird jeweils ausdrücklich durch Schilder hingewiesen.
Datenschutzrechtliche Informationen zur Videoüberwachung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss unter [email protected].
VIII. Hausrecht
Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist angewiesen, diese Hausordnung durchzusetzen. Den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals ist daher Folge zu leisten. Die Weisungen können in besonderen Gefahrensituationen über die aufgeführten Verhaltensregeln hinausgehen.
Sofern es aufgrund der Sicherheitslage geboten erscheint, behält sich die Stiftung vor, generelle, anlassbezogene oder stichprobenartige Kontrollen von Gepäckstücken und/oder Besucher und Besucherinnen vorzunehmen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Störung des Hausfriedens kann das Verbleiben im Geltungsbereich dieser Hausordnung untersagt und Hausverbot befristet oder unbefristet erteilt werden.
Sofern Verstöße gegen die Hausordnung straf- oder ordnungsrechtliche Tatbestände erfüllen, werden diese regelmäßig auch zur Anzeige gebracht.