Hausordnung

Wir wollen Ihnen den Besuch des Humboldt Forums so angenehm wie möglich gestalten. Dazu hat die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss folgende Hausordnung veröffentlich, die für alle Besucher*innen des Hauses gilt.

Präambel

Die Hausordnung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss (im Folgenden „Stiftung“) dient dazu, den Besuch des Humboldt Forums im Berliner Schloss so angenehm wie möglich zu gestalten. Die Hausordnung ist für alle Besucher und Besucherinnen, Gäste und sonstige Nutzer und Nutzerinnen etc. des Humboldt Forums im Berliner Schloss verbindlich. Mit dem Betreten des Humboldt Forums im Berliner Schloss erkennen Sie die Regelungen der Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an. Für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der im Humboldt Forum beteiligten Akteure (Stiftung, Humboldt Universität zu Berlin, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Stadtmuseum Berlin), Pächter und andere von der Stiftung und den Akteuren beauftragen Personen (Dienstleister, Mitwirkende, etc.) gilt sie mit der Maßgabe, dass diese ihre Aufgaben im Humboldt Forum ordnungsgemäß wahrnehmen können.

 

I. Geltungsbereich

Die Regelungen der Hausordnung gelten auf dem gesamten Grundstück der Stiftung.

 

II. Öffnungszeiten

Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen.

 

III. Verhaltensgrundregeln

IV. Besondere Verhaltensregeln für Ausstellungsflächen

Die Begegnung mit empfindlichen Kunst- und Kulturgütern erfordert besondere Vorsicht und Maßnahmen zum Schutz vor Beschädigung. Angemessenes und umsichtiges Verhalten gebietet nicht nur der Schutz der Ausstellungsobjekte, sondern auch die Rücksicht auf andere Besucher und Besucherinnen.

Demonstrationen, Kundgebungen und das Verteilen von Materialien jeder Art sind auf den zu Ausstellungszwecken gewidmeten Flächen untersagt.

 

V. Verhaltensregeln für Außenflächen

Auf den Außenflächen des Humboldt Forums im Berliner Schloss gelten darüber hinaus noch folgende Verhaltensregeln.

 

VI. Fundsachen

Fundsachen werden für die Dauer von vier Wochen beim Besucherservice hinterlegt. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Ablauf dieser Frist dem Zentralen Fundbüro Berlin übergeben.
Sogenannte Bagatellfunde (Gebrauchswert unter 10 €) werden vom Zentralen Fundbüro nicht angenommen und von uns nach Ablauf der Frist entsorgt.
Informationen zu allen Fundsachen erhalten Sie am Info-Counter im Foyer oder unter [email protected].

 

VII. Videoüberwachung

Das Humboldt Forum im Berliner Schloss wird videoüberwacht. Auf die Videoüberwachung wird jeweils ausdrücklich durch Schilder hingewiesen.

Datenschutzrechtliche Informationen zur Videoüberwachung gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie hier. Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss unter [email protected].

 

VIII. Hausrecht

Das Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist angewiesen, diese Hausordnung durchzusetzen. Den Weisungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals ist daher Folge zu leisten. Die Weisungen können in besonderen Gefahrensituationen über die aufgeführten Verhaltensregeln hinausgehen.

Sofern es aufgrund der Sicherheitslage geboten erscheint, behält sich die Stiftung vor, generelle, anlassbezogene oder stichprobenartige Kontrollen von Gepäckstücken und/oder Besucher und Besucherinnen vorzunehmen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Störung des Hausfriedens kann das Verbleiben im Geltungsbereich dieser Hausordnung untersagt und Hausverbot befristet oder unbefristet erteilt werden.

Sofern Verstöße gegen die Hausordnung straf- oder ordnungsrechtliche Tatbestände erfüllen, werden diese regelmäßig auch zur Anzeige gebracht.

 

 

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