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In Bezug auf Objektsicherung und Überwachung gab es im Palast der Republik eine ganz besondere Konstellation: Als „Haus des Volkes“ war der Palast öffentlich frei zugänglich. Zugleich war er Sitz der DDRVolkskammer, so dass das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) ihn als besonderes Sicherungsobjekt einstufte. Kontrollen sollten sowohl Schutz gewährleisten als auch „staatskritische Handlungen“ verhindern: Angestellte wurden überprüft, Besucher*innen observiert, Telefone abgehört und zentrale Bereiche mit Kameras beobachtet. Monitore wie der RFT Fernbildschreiber FB 2011 dienten der Überwachung der Innen- und Außenbereiche.

Die Frage, was dabei über das „normale“ Maß der Objektsicherung hinausging und somit als Bespitzelung und Verfolgung von missliebigen Personen gewertet werden kann, diskutiert die Kuratorin Uta Kornmeier mit Dagmar Hovestädt, ehemalige Leiterin der Abteilung Vermittlung und Forschung des Stasi-Unterlagen-Archivs im Bundesarchiv. Welche Rolle spielte die Stasi im Palast der Republik? Wie definierte sie Regelüberschreitungen und wie weit ging sie bei ihrem Einschreiten?

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